Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
Sonnek Immobilien GmbH
Schiffbeker Höhe 19
22119 Hamburg
Telefon: 040 - 71498112
Telefax: 040 - 71498113
E-Mail: info@sonnek-immobilien.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Auch nach der 14-tägigen Widerrufsfrist ist eine Courtage nur dann fällig, wenn es zum Abschluss eines Mietvertrages oder Kaufvertrages kommt.
Unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen. Diese illegalen Einnahmen werden bei der „Wäsche“ in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeführt. Das Problem dabei ist: Geldwäschevorgänge sind schwer als solche erkennbar. Sie sind meist gut getarnt, nicht ohne Weiteres von alltäglichen Geschäften zu unterscheiden und finden häufig grenzüberschreitend statt. Deshalb sind nicht nur Banken und Versicherungen zur Vorsicht angehalten. Das Geldwäschegesetz (GwG) verlangt auch von anderen Berufsgruppen bestimmte Sorgfaltspflichten im Umgang mit Kunden. Dazu gehört es, bei den unten genannten Geschäften die im Geldwäschegesetz vorgeschriebenen Daten zu erheben, die Richtigkeit anhand amtlicher Dokumente zu prüfen und die Angaben mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Wenn Sie
dann sind Sie nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet,
Nein. Das Geldwäschegesetz verlangt ausdrücklich die Erhebung, Überprüfung und Dokumentation von personenbezogenen Daten zum Zweck der Identifizierung. Der Ausweis muss also kopiert oder optisch digitalisiert werden.
Wenn Sie Ihre Mitwirkung in den vom Geldwäschegesetz vorgeschriebenen Fällen verweigern, darf der Gewerbetreibende das vorgesehene Geschäft mit Ihnen nicht abschließen. Er darf Ihnen z.B. keine Immobilie oder Lebensversicherung vermitteln, keine Bargeldzahlung von 10.000 € und mehr von Ihnen entgegennehmen und Sie nicht über Finanzanlagemöglichkeiten beraten.